Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Nutzung von Vereinswunder durch Vereine, Verbände und andere Organisationen. Kein Angebot an Verbraucher.
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Inhaltsverzeichnis17 AbschnitteSchließen
- § 1Geltungsbereich, Kundenkreis
- § 2Vertragsschluss, Registrierung
- § 3Kostenlose Testphase
- § 4Leistungsbeschreibung
- § 5Keine Rechts- oder Steuerberatung
- § 6Preise und Zahlung
- § 7Laufzeit und Kündigung
- § 8Tarifwechsel
- § 9Verfügbarkeit und Support
- § 10Pflichten des Kunden
- § 11Nutzungsrechte
- § 12Datensicherung, Datenexport und Vertragsende
- § 13Auftragsverarbeitung
- § 14Haftung
- § 15Gewährleistung
- § 16Änderungen dieser AGB
- § 17Schlussbestimmungen
§ 1Geltungsbereich, Kundenkreis
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Werbewunderbude GmbH (Marke „WWB Digital“), Schwarzwaldstraße 4a, 76461 Muggensturm („Anbieter“), und ihren Kunden über die Nutzung der webbasierten Software „Vereinswunder“ („Software“ oder „Dienst“).
- Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen sowie an Vereine, Verbände, Stiftungen und vergleichbare Organisationen, die den Vertrag in Ausübung ihrer satzungsmäßigen bzw. gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit schließen („Kunde“). Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB werden nicht geschlossen. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, nicht als Verbraucher zu handeln.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2Vertragsschluss, Registrierung
- Die Darstellung der Software und der Tarife auf der Website ist kein bindendes Angebot. Der Vertrag über die kostenlose Testphase kommt zustande, indem der Kunde die Registrierung abschließt und der Anbieter das Kundenkonto freischaltet.
- Die bei der Registrierung handelnde Person versichert, zur Vertretung des Kunden berechtigt zu sein. Die Angaben bei der Registrierung müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein; Änderungen sind in der Software zu aktualisieren.
- Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde in der Software einen Tarif aktiv bucht, die Bezahlung über den Zahlungsdienstleister abschließt und der Anbieter die Buchung bestätigt.
§ 3Kostenlose Testphase
- Neue Kunden können die Software 30 Tage kostenlos und ohne Angabe von Zahlungsdaten testen. In der Testphase steht der volle Funktionsumfang zur Verfügung; die Anzahl der Mitglieder ist auf die Grenze des größten Tarifs begrenzt.
- Die Testphase endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Sie geht nicht von selbst in ein kostenpflichtiges Abonnement über; hierfür ist eine aktive Buchung nach § 2 Abs. 3 erforderlich.
- Nach Ende der Testphase kann der Kunde seine Daten noch 30 Tage lesend einsehen und exportieren. Bucht er in dieser Zeit keinen Tarif, werden die Daten anschließend gelöscht.
- Ein Anspruch auf eine erneute Testphase besteht nicht.
§ 4Leistungsbeschreibung
- Der Anbieter stellt dem Kunden die Software als Software-as-a-Service über das Internet zur Nutzung bereit. Die Software und die Daten werden auf Servern in Rechenzentren in Deutschland betrieben. Eine Überlassung der Software zur Installation erfolgt nicht.
- Der Funktionsumfang ergibt sich aus der bei Vertragsschluss gültigen Leistungs- und Tarifbeschreibung auf der Website (Preise). Die Tarife unterscheiden sich nach der Anzahl der abrechnungsrelevanten Mitglieder (aktive, passive, ruhende und Ehrenmitglieder); Zugänge für Benutzer sind in allen Tarifen unbegrenzt.
- Der Anbieter entwickelt die Software laufend weiter. Er darf Funktionen ändern, ergänzen oder ersetzen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und der vertraglich vereinbarte Kernumfang nicht wesentlich eingeschränkt wird.
- Die Internetanbindung des Kunden sowie die Endgeräte und ein aktueller Browser liegen im Verantwortungsbereich des Kunden.
§ 5Keine Rechts- oder Steuerberatung
- Die Software unterstützt den Kunden bei der Vereinsverwaltung, etwa durch Vorlagen, Berechnungen, hinterlegte Grenzwerte (z. B. Freibeträge oder Besteuerungsgrenzen), Fristen, Muster für Zuwendungsbestätigungen, SEPA- und Buchhaltungsexporte. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder sonstige Fachberatung.
- Der Kunde ist verpflichtet, Ergebnisse, Vorlagen, Zuwendungsbestätigungen, Buchungen, Beitragsberechnungen, Fristen und Grenzwerte vor ihrer Verwendung eigenverantwortlich auf Richtigkeit und Aktualität sowie auf die Vereinbarkeit mit seiner Satzung und der geltenden Rechtslage zu prüfen. Der Anbieter haftet nicht dafür, dass mit der Software erstellte Unterlagen von Finanzbehörden, Banken oder Gerichten anerkannt werden; § 14 bleibt unberührt.
§ 6Preise und Zahlung
- Es gelten die bei Buchung in der Software angezeigten Preise. Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Mit dem ersten Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements wird zusätzlich eine einmalige Einrichtungsgebühr fällig, deren Höhe vor Vertragsschluss angezeigt wird. Sie wird bei einer späteren Kündigung nicht erstattet.
- Die Vergütung ist je nach gewähltem Abrechnungszeitraum monatlich oder jährlich im Voraus fällig. Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe mit den dort angebotenen Zahlungsmitteln. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt.
- Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung in Textform und Ablauf einer Frist von mindestens 14 Tagen auf einen Lesezugriff beschränken. Der Datenexport bleibt möglich. Weitere Rechte des Anbieters bleiben unberührt.
- Der Anbieter kann die Preise mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums anpassen. Der Kunde kann in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Änderung kündigen; hierauf weist der Anbieter in der Ankündigung hin.
§ 7Laufzeit und Kündigung
- Der kostenpflichtige Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und verlängert sich jeweils um den gewählten Abrechnungszeitraum (einen Monat bzw. ein Jahr).
- Beide Parteien können jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Der Kunde kann bequem in der Software (Einstellungen → Abrechnung) oder in Textform (z. B. per E-Mail an info@werbewunderbude.de) kündigen. Bereits gezahlte Entgelte für den laufenden Abrechnungszeitraum werden nicht anteilig erstattet.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 8Tarifwechsel
- Der Kunde kann in der Software jederzeit in einen höheren Tarif wechseln. Der Wechsel wird sofort wirksam; die Differenz für den laufenden Abrechnungszeitraum wird anteilig berechnet.
- Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif wird zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums wirksam.
- Überschreitet die Zahl der abrechnungsrelevanten Mitglieder die Grenze des gebuchten Tarifs um mehr als 10 %, kann der Kunde bis zum Tarifwechsel keine weiteren Mitglieder anlegen. Bestehende Daten bleiben vollständig nutzbar.
§ 9Verfügbarkeit und Support
- Der Anbieter gewährleistet eine Verfügbarkeit der Software von 99,5 % im Jahresmittel am Übergabepunkt (Ausgang des Rechenzentrums). Nicht eingerechnet sind angekündigte Wartungsfenster, die nach Möglichkeit in nutzungsarmen Zeiten (z. B. nachts oder am Wochenende) liegen, sowie Ausfälle, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, Störungen im Internet außerhalb seines Einflussbereichs).
- Support erfolgt per E-Mail an info@werbewunderbude.de an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen bundeseinheitliche Feiertage) innerhalb der üblichen Geschäftszeiten. Der Anbieter bemüht sich um eine Antwort innerhalb von 2 Werktagen.
§ 10Pflichten des Kunden
- Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, schützt sie vor dem Zugriff Dritter und vergibt Zugänge und Rollen nur an berechtigte Personen. Der Anbieter empfiehlt dringend, für Konten mit weitreichenden Rechten die Zwei-Faktor-Authentifizierung zu aktivieren. Bei Verdacht auf Missbrauch ist der Anbieter unverzüglich zu informieren.
- Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm eingegebenen Daten verantwortlich. Er stellt insbesondere sicher, dass für die Verarbeitung der Daten seiner Mitglieder, Antragsteller, Spender und sonstigen Personen eine Rechtsgrundlage besteht, die Betroffenen nach Art. 13, 14 DSGVO informiert sind und erforderliche Einwilligungen sowie SEPA-Lastschriftmandate vorliegen.
- Der Kunde nutzt die Software nicht missbräuchlich, insbesondere nicht zum Versand unerwünschter Werbung, zur Speicherung rechtswidriger Inhalte oder in einer Weise, die die Stabilität oder Sicherheit der Systeme beeinträchtigt.
- Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung dieser Pflichten beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 11Nutzungsrechte
- Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software bestimmungsgemäß über das Internet für eigene Vereinszwecke zu nutzen und seinen Funktionsträgern, Mitarbeitenden und Mitgliedern Zugänge einzurichten.
- Alle Rechte an der Software verbleiben beim Anbieter. Der Kunde darf die Software nicht dekompilieren, nachbauen oder Dritten außerhalb seiner Organisation zur Verfügung stellen, soweit dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt ist.
- Die vom Kunden eingegebenen Daten bleiben ausschließlich dem Kunden zugeordnet. Der Anbieter nutzt sie nur zur Vertragserfüllung.
§ 12Datensicherung, Datenexport und Vertragsende
- Der Anbieter sichert die Datenbank des Dienstes täglich und bewahrt die Sicherungen für einen begrenzten Zeitraum auf. Die Sicherungen dienen der Wiederherstellung des Gesamtsystems; ein Anspruch auf Wiederherstellung einzelner Datensätze besteht nicht.
- Der Kunde kann seine Daten jederzeit während der Vertragslaufzeit in gängigen Formaten (insbesondere CSV, XLSX und PDF) exportieren.
- Nach Vertragsende stehen die Daten dem Kunden noch 30 Tage zum Abruf und Export bereit. Danach werden sie gelöscht; Sicherungskopien werden im Rahmen der regulären Rotation überschrieben.
- Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Kunden (z. B. nach § 147 AO für Buchungsbelege und Zuwendungsbestätigungen) liegen in der Verantwortung des Kunden. Er hat die betreffenden Daten vor Ablauf der Frist nach Abs. 3 zu exportieren und selbst aufzubewahren.
§ 13Auftragsverarbeitung
Soweit der Anbieter im Rahmen des Vertrags personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO. Er ist Bestandteil dieses Vertrags und wird mit der Registrierung abgeschlossen.
§ 14Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.
- Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden (insbesondere durch Exporte) angefallen wäre, es sei denn, der Anbieter hat den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
- Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Die Haftung nach Art. 82 DSGVO richtet sich nach dem AVV und den gesetzlichen Vorschriften.
§ 15Gewährleistung
- Für Mängel der Software gelten die mietrechtlichen Vorschriften (§§ 535 ff. BGB) mit den Maßgaben dieser AGB. Der Anbieter beseitigt Mängel in angemessener Frist nach Meldung; er kann dies auch durch Bereitstellung einer Umgehungslösung tun, sofern diese dem Kunden zumutbar ist.
- Der Kunde meldet Mängel unverzüglich in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung. Ein Minderungsrecht kann nicht durch Abzug von der Vergütung ausgeübt werden; Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung bleiben unberührt.
§ 16Änderungen dieser AGB
- Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus triftigem Grund (z. B. Gesetzesänderung, Rechtsprechung, Weiterentwicklung des Dienstes) erforderlich ist und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht wesentlich zum Nachteil des Kunden verändert wird.
- Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge, das Widerspruchsrecht und die Frist weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin.
- Widerspricht der Kunde, gelten die bisherigen AGB fort; beide Parteien können den Vertrag dann zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen.
§ 17Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters (Muggensturm). Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz zu verklagen.
- Erklärungen in Textform genügen, soweit diese AGB nichts anderes bestimmen. Die Vertragssprache ist Deutsch.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 Abs. 2 BGB).
Stand: Oktober 2026 · Nach oben